• zu der Zeit kamen die Tagfahrlichter gerade auf und mit den normalen Scheinwerfer immer zu fahren, speziell im Ausland und nun auch bei uns, kam nicht in Frage

    Was soll uns das sagen? Ich weiß weder etwas von einer Tagfahrlichtpflicht für bestehende Fahrzeuge bzw. einer entsprechenden Nachrüstpflicht noch von einer Abblendlichtpflicht am Tage bei uns in Deutschland.

    Da der MATRA bei eingefahrenen Hauptscheinwerfer eine Lichthupe haben MUSSSSS (TÜV) , wurde die Schaltung angepasst.

    Bis zum Komma ist alles richtig, aber dass eine Unterbrechung des Tagfahrlichts eine Lichthupe darstellen soll ...


    Vielleicht kommt RoPro als TÜV-Mitarbeiter ja mal wieder hier vorbei und kann sich dann mal dazu äußern.

  • Ich habe mich einmal schlau gemacht.

    In Wikipedia gibt es einen recht aufschlussreichen Artikel.

    Wenn folgendes tatsächlich gilt:

    "Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen 5 und 21 Watt) oder LEDs."

    Dann verstehe ich die Diskussion nicht.

    Standlichtlampen via Diode mit der Zündung koppeln und gut ist´s.

    5 Watt haben die Teile ja. Damit wäre doch alles im grünen Bereich.

    Die Abdeckung der Scheinwerfer scheint ja ohne Belang zu sein, wie Peters Murena und der Orange zeigt.

    Das Einzige was dann noch bezüglich der Standleuchten zu beachten wäre scheint in der ECE-R48-Regel zu stehen:

    • Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht).
    • Werden die gedimmten Tagfahrleuchten zusätzlich als Positionsleuchten verwendet, so muss das serienmäßige Standlicht an der Fahrzeugfront des Fahrzeuges außer Betrieb gesetzt werden.

    Aber das ist schaltungstechnisch machbar.

    Bzw. ist dies nötig? Denn die Standlichter brennen ja auch bei eingeschalteten Abblendlicht und bei Satz zwei ersetzen sie dieses. Bei uns haben wir ja den Vorteil, dass das Standlicht NICHT in den Scheinwerfern integriert ist.


    Alles Gute


    Michael

  • Hallo Michael,

    leider hast du aber nicht alles wesentliche zitiert, denn es geht nicht nur um die elektrische Leistung sonder auch - und gar noch wichtiger - um die Helligkeit. Das steht alles am Anfang des Absatzes über das Tagfahrlicht.

    Zitat


    Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal so intensiv leuchten wie die vorderen weißen Umrissleuchten (das ist oft auch das Standlicht). Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug besser erkennbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden.

    Ich habe das Relevante mal in fett unterstrichen hervorgehoben.


    Nach deinen Ausführungen könnten wir ja zwecks Sichtbarkeit am Tage einfach mit Standlicht fahren, das funzlige Standlicht bringt da aber nicht viel. (Nebenbei würden wir hinten noch 4 * 5 W = 20 für Schlusslicht und Kennzeichenbeleuchtung verbraten, aber das wäre wohl zu verschmerzen.)

    Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht).
    Werden die gedimmten Tagfahrleuchten zusätzlich als Positionsleuchten verwendet, so muss das serienmäßige Standlicht an der Fahrzeugfront des Fahrzeuges außer Betrieb gesetzt werden.

    Ja, genau so (die Ausnahme in Klammern) ist es bei meinem Renault Megane III realisiert. Das Tagfahrlicht wird bei eingeschaltetem Licht (Standlicht, Abblendlicht oder Fernlicht) zur Begrenzungsleuchte gedimmt.

    Im Hauptscheinwerfer steckt eine Standlichtbirne, die genau deshalb nie eingeschaltet wird. Sie ist nur montiert, um die zugehörige Öffnung im Scheinwerfer zu verschließen.

    Das habe ich aber auch erst heraus gefunden, als ich den vermeintlichen Fehler gesucht habe, dass gleich beide Standlichtbirnchen nicht leuchten.


    Und wenn wir schon gerade Wikipedia bemühen, so habe ich mal nach "Lichthupe" nachgesehen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Fernlicht#Lichthupe


    Da steht ganz lapidar (wie zu erwarten):

    Zitat


    Die Lichthupe ist eine Vorrichtung, mit der man die Fernscheinwerfer bzw. die Fernlicht-Glühwendeln kurz einschalten kann, um damit einen kurzen und starken Lichtstrahl zu erzeugen.

    Von einer inversen Lichthupe oder kurzem Ausschalten des Tagfahrlichts steht da nichts.

  • Hallo Horst,


    ohne Nachkanten oder den Schlaumeier spielen zu wollen. So ganz verstehe ich dann die Regelung nicht. Einerseits ist von 5-21 W die Rede und dann aber eine 4 x so hohe Leuchtkraft wie die Umrissleuchten, wobei hier dann abermals von mindestens 400 Candela als Helligkeit die Rede ist.

    Stellt sich dann die dumme Frage wie hell unsere Standleuchten sind.

    Oder ist das nun wieder eine der verkaufsfördernden Regelungen um den Absatz anzukurbeln?

    Einmal angenommen, die werksmäßigen Standleuchten würden die Lichtmenge bringen, so dürfte man sie trotzdem nicht nutzen, da ja zusätzliche Leuchtmittel vorhanden sein müssten, welche 4 x heller wären. Also ganz platt, wenn in den Hauptscheinwerfern (wären sie dauernd ausgefahren) auch noch die 2 W Lämpchen wären und diese die als Standleuchte dienten gingen die Leuchten im Stoßfänger OK.


    Nun, gut, das ist wieder mal eine akademische Frage, da die Regelungen nun einmal so sind. Aber so richtig nachvollziehbar ist das für mich nicht. Zumal die Umrissleuchten bei den eingeschalteten Tagfahrlicht heutiger Fahrzeuge nach meiner Beobachtung abgeschaltet sind. Die hießen früher ja auch umgangssprachlich Parklicht.

    Wobei dann noch die Frage im Raume steht, ob dann z.B. ein Umbau auf eine 2-Fadenlampe mit 21/5 W OK wäre. Dann müssten theoretisch alle Anforderungen ja erfüllt sein.


    Alles Gute


    Michael



  • Hallo Michael,


    die Hauptforderung ist ja wohl 4 mal hell wie das Standlicht.


    Daher ist mir die Zweifadenlampe auch schon nach meinem letzten Posting eingefallen.

    21 W als Tagfahrlicht wären vier mal so hell und als Standlicht wird auf den 5 W Faden umgeschaltet.


    Unser Funzelstandlicht bringt sicher keine 400 candela. Deshalb erzeugt es bei Tage ja auch keine Aufmerksamkeit.


    Die Leistungsangaben sind wohl nur sekundär, weil man mit einem besseren Reflektor bei gleicher Leistung mehr Helligkeit raus holen kann. So ist die Nebelschlussleuchte auch heller als das Bremslicht, auch wenn beide 21 W haben.


    Gruß Horst

  • Hallo Horst,


    die 400 Kerzen sind ohnehin ein etwas schräger Wert wenn man sich einmal die Definitionen von Candela und Lumen ansieht, kommt man mit der reinen Wattzahl der Lampe nicht weiter.

    Wie Du schon angemerkt hast, spielt hier ein Reflektor tatsächlich eine Rolle, da der Lichtstrom in einer Richtung gemessen wird.

    Daher würde mich z.B. rein interessehalber schon interessieren aus welcher Entfernung die Kerzen gezählt werden müssten und wie groß dann die Messfläche wäre.

    Hier habe ich noch gar nichts gefunden.

    Die 400 Candela habe ich bislang ohne weiteren Bezug gesehen.

  • kommt man mit der reinen Wattzahl der Lampe nicht weiter

    Ja, genau!


    Dabei sind der Abstrahlwinkel und die davon abhängige Umrechnung von Candela im Lumen oder umgekehrt gar noch recht unbedeutend.


    Viel mehr macht noch der Wirkungsgrad des Leuchtmittels aus. 5 W LED sind etwas ganz anderes als 5 W Glühbirne. Damit sind die 5 ... 21 W aus dem Wikipedia Artikel schon als veraltet anzusehen, da die allermeisten Tagfahrlichter ja mittels LEDs realisiert werden und dafür braucht es dann bei weiten keine 5 W.


    Das führt auch zu der bekannten Problematik blendender Fahrradscheinwerfer. Der Dynamo erzeugt nach wie vor 3 W aber mit LEDs werden Fahrradscheinwerfer hergestellt, die bei (leider sehr oft vorliegender) falscher Einstellung genauso gut blenden können wie ein "normaler" Autoscheinwerfer.

  • Das führt auch zu der bekannten Problematik blendender Fahrradscheinwerfer. Der Dynamo erzeugt nach wie vor 3 W aber mit LEDs werden Fahrradscheinwerfer hergestellt, die bei (leider sehr oft vorliegender) falscher Einstellung genauso gut blenden können wie ein "normaler" Autoscheinwerfer.

    Oh ja, und da ich mittlerweile älter werde und meine Augen nicht mehr so schnell runterregeln, kenne ich dies Phänomen sehr gut. Zumal hier ja nicht nur der Wirkungsgrad mitspielt, sondern auch die fast punktförmige Lichtquelle, welche sich fröhlich in die Netzhaut einbrennt. So um den dicken Daumen liegt die Lichtausbeute bei LED´s so um den Faktor 8-10 gegenüber einer Glühlampe je Watt.

    Da fragt man sich wirklich, warum Autoscheinwerfer sogar bei TÜV seitens Höhe kontrolliert werden und Fahrradscheinwerfer wie FLAKLeuchten einfach so gehen...

    Aber wehe man montiert LEDs als Kennzeichenleuchten.

  • ... die 400 Kerzen sind ohnehin ein etwas schräger Wert wenn man sich einmal die Definitionen von Candela und Lumen ansieht, kommt man mit der reinen Wattzahl der Lampe nicht weiter.

    Da lassen sich noch einige Definitionen mehr finden. Eine recht einfache Seite diesbezüglich findet man HIER. Licht ist aber sehr viel mehr und man kann sich mit dem Nachlesen darüber sehr schnell den ganzen Abend versauen ... oder auch mehrere ...

    ... Umrechnung von Candela im Lumen oder umgekehrt gar ...

    Man kann Candela nicht in Lumen umrechnen, auch nicht andersrum.

    Meter in Millimeter, Tonne in Gramm u.s.w. ist wohl möglich, da diese sich nicht in Abhängigkeit einer weiteren Größe ändern. Die Lichtstärke ist aber nicht einfach so in Lichtstrom (Lichtmenge) umzurechnen und verhält sich bestenfalls ähnlich zueinander wie PS zu Nm (gaaaanz einfach ausgedrückt).

    Es ist müßig, über Licht und dessen physikalische Einheiten zu philosophieren, so eventuell noch Glühlampen, LEDs u.Ä. vergleichen zu wollen, wenn man in diesem Fachgebiet kein Spezialist ist. Da spielen so viele andere Faktoren noch rein, die sich so auf die Schnelle nicht erklären und/oder verstehen lassen.

    Ganz nebenbei habt ihr bei euren Betrachtungen einen wichtigen Fakt vergessen. Nicht unerheblich für die Helligkeit/Wirksamkeit/Ausbeute des Lichtes ist die vorhandene Linse/Streuscheibe vor der Lichtquelle.

    Aber auch das ist alles nur hypothetisch und prinzipiell egal, denn es bleibt einfach nur, dem Gesetzgeber und dessen Vorgaben Folge zu leisten ... oder aber die Vorschrift so lange beugen, bis es auffliegt ...

  • Man kann Candela nicht in Lumen umrechnen, auch nicht andersrum.

    Meter in Millimeter, Tonne in Gramm u.s.w. ist wohl möglich, da diese sich nicht in Abhängigkeit einer weiteren Größe ändern. Die Lichtstärke ist aber nicht einfach so in Lichtstrom (Lichtmenge) umzurechnen und verhält sich bestenfalls ähnlich zueinander wie PS zu Nm (gaaaanz einfach ausgedrückt).

    Hallo Sachse,


    wir haben uns beide etwas unpräzise ausgedrückt.


    Candela ist die SI-Einheit der Lichtstärke und Lumen ist die Einheit des Lichtstroms, es handelt sich also um zwei verschiedene physikalische Größen. Man kann sie daher nicht als reine Einheitenumrechnung wie PS in kW oder cm in Zoll umrechnen. Man kann aber sehr wohl unter Berücksichtigung des Raumwinkels st und dem Zusammenhang 1 lm = 1 cd * sr von der einen Größe auf die andere schließen.


    Meter in Millimeter ist gar keine echte Umrechnung, beides sind Meter, nur im einen Fall ist ein Vorsatz milli für 10^-3 dabei. Genauso bei Gramm und Tonne, die unterscheiden sich auch nur in der Zehnerpotenz.


    Dein Beispiel PS zu Nm kommt der Lumen Candela Relation schon sehr nahe. PS ist eine Einheit für die Leistung und Nm die Einheit für das Drehmoment, also wieder zwei unterschiedliche physikalische Größen. Unter Berücksichtigung der hierbei relevanten Drehzahl kann man aber auch wieder von der einen Größe auf die andere Größe schließen. (Drehmoment * Drehzahl = Leistung)


    Aber du hast recht, mit so etwas kann man sich auch den Abend versauen und wir sind mittlerweile weit vom ursprünglichen Thema entfernt.


    Gruß Horst

  • ... wir haben uns beide etwas unpräzise ausgedrückt. ... Aber du hast recht, mit so etwas kann man sich auch den Abend versauen ...

    Ich weiß, denn ich habe genau damit fast täglich auf Arbeit zu tun. In Abhängigkeit von Farbwiedergabe, in der Nähe von rotierenden Maschinen oder auch Monitoren, mit und ohne Brillenträgern, unter Berücksichtigung der sich ändernden Lufttrübung uz.s.w. ... besonders Prüfingenieur sind da seeeehr empfindlich.

    Ich habe schon einige Seminare diesbezüglich hinter mich gebracht und kann nicht behaupten, einen kompletten Durchblick zu haben ...

    ... wir sind mittlerweile weit vom ursprünglichen Thema entfernt.

    Wohl wahr! Denn es hilft nichts, der Gesetzgeber hat (wie so oft) für uns entschieden.


    ich finde solche Umbauten eigentlich weniger schön, da gerade das Bild der eingeschalteten Leuchten das Gesamtbild des Fahrzeuges entscheidend beeinflusst. Obwohl ich zugeben muss, auch nicht mehr die originalen seitlichen Blinker dran zu haben. Von meinen Originalen war leider einer defekt und bei all dem kantigen Design empfand ich die runden Blinker immer etwas deplatziert. Auch habe ich eine dritte Bremsleuchte in der Heckklappe, was mir aber aus eigenem Erleben sicherheitstechnisch absolut wichtig war, welche auch (logisch!) nicht immer leuchtet und sehr unauffällig integriert wurde.

    Es ist selbstverständlich unumgänglich, wenn die Vorschriften etwas verlangen, da muss man sich schon eine dezente Lösung überlegen. Wobei bei Tagfahrlicht "dezent" natürlich schwierig ist, da die ja ständig und dominant leuchten sollen. Mit ausgeklappten Scheinwerfern fahren finde ich war nicht schlecht (für mich ist das echtes Murena-Feeling), macht abends gemütlich über Land oder in der Stadt schon Eindruck. Wie murena22 aber schon schrieb, die Bremswirkung ist nicht zu unterschätzen. Den ganzen Tag bei höheren Geschwindigkeiten ... keine gute Idee. Mir sind auch schon zwei Kugelgelenke weggebrochen ...


    Orangener Murena

    Ich kann mir allerdings auch schlecht vorstellen, dass die Prüforganisation SOLCHE Scheiben unkommentiert durchlässt. Irre ich oder sind die selbst gebaut?


    @pgmat

    Dein Bild mit Gepäckbox und Surfbrett aus dem dach ist für mich aber auch immer wieder gewöhnungsbedürftig.

  • Hi Sachse,


    das ist ja noch harmlos, bis 2016 waren auf Langstrecke 2 Surfboards auf dem Dach und im Kasten ca. 6 Segel plus, plus, plus und ein Fahrrad sowie hinten dran ein Wohnwagen voll gepackt...


    Ich kenn das nicht anders.

    Jetzt im Winter sieht er mal normal aus für etwa 5 Monate....

    Matra ist für mich ein schönes Fortbewegungsmittel....

    Viele Grüße

    Peter

  • Hi Sachse,

    ist aktuell noch dran...

    das stimmt könnte die Kupplung abbauen, aber immer dann

    wenn ich sie ab habe wird sie kurz mal gebraucht, sei es für

    einen kleinen Transport (Baustoff) o.ä. - im Schein ist sie eingetragen,

    nun lass ich sie angebaut ...

    Die Zulassung beim Baurat war schon aufwendig... aber hatte auch eine

    Info von unseren Händler damals. Die Kupplung

    stammt von einem Murena Unfallwagen über unseren Händler.

    Viele Grüße

    Peter

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