Da die Automobilindustrie mit der Umsetzung der ehrgeizigen Klimaziele zur CO2-Einsparung nicht schnell genug vorankommt, bastelt das Verkehrsministerium an einem revolutionärem Gesetzesentwurf mit Sofortwirkung. Wegen der Diskussion um die aussichtslose Autobahnmaut für Ausländer sind diese Pläne bisher weitgehend im Verborgenen geblieben. Aus stets gut unterrichten Kreisen ist jetzt aber durchgesickert, dass die bisherige, unverbindliche Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen von 130 km/h in ein verbindliches CO2-Äquivalent von 130 g/km umgewandelt werden soll.
Das Prinzip ist ganz einfach: Jeder Fahrer bzw. Pkw darf nur noch so schnell fahren, dass er maximal 130 g CO2 pro km ausstößt. Neben dem positiven Aspekt für die Umwelt ist dies auch eine Demokratisierung des Straßenverkehrs. Jeder darf genauso viel CO2 ausstoßen und es gilt nicht mehr das Recht des Stärkeren mit dem großen Pkw und dem großen Geldbeutel für die Spritrechnung sondern das Recht des Kleinen, Sparsamen. Damit werden zukünftig windschnittige Kleinwagen mit Downsizing Motoren die linke Spur erobern, während manche 6-, 8- und 12- Zylinder darum bangen müssen, in Anbetracht Ihres CO2-Ausstoßes überhaupt noch auf die Autobahn zu dürfen.
Um ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, was da auf uns zukommt: 130 g/km entsprechen einem Verbrauch von 5,5 l Benzin bzw. 4,9 l Diesel pro 100 km. Diese Werte erreichen oder überschreiten mittlere bis große Pkw bereits bei 80 bis 90 km/h, so dass sie sich zukünftig zwischen die Lkw auf der rechten Spur einreihen müssen, während verbrauchsoptimierte Kleinwagen mit teilweise weit über 130 km/h (bisherige Richtgeschwindigkeit) auf der linken Spur vorbeiziehen dürfen.
Das Verkehrsministerium erstellt zurzeit eine Liste, in der den Pkw-Typen nach der Schlüsselnummer, die unter anderem die genaue Motorisierung ausdrückt, die individuell erlaubte Höchstgeschwindigkeit zuordnet.
Ob die Grenze von 130 g/km gleichermaßen für Diesel- wie für Ottomotoren gelten soll, ist noch offen, weil sie wohl das Aus für den Ottomotor bedeuten würde. Experten gehen von einer Anhebung auf 140 g/km entsprechend 5,9 l pro 100 km für Benzinmotoren aus. Genauso ist noch offen, wie die Lobby der Automobilindustrie diesen Gesetzesentwurf noch entschärfen wird. (Parteispenden können da ja kleine Wunder bewirken.)
Voraussichtlich soll das neue Gesetz noch vor der bevorstehenden Urlaubssaison in Kraft treten.
Die Geschwindigkeitsüberwachungen werden sich zukünftig etwas komplizierter gestalten. Dazu wird die Geschwindigkeit eines jeden Pkw gemessen, sein Kennzeichen von einer Kamera erfasst, digitalisiert und online mit den zugehörigen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) hinterlegten Daten abgeglichen. Das bedeutet das Aus für die einfachen stationären „Starenkästen“, die offline arbeiten. Daher werden die Geschwindigkeitskontrollen zunächst nur über die Mautbrücken erfolgen, die bereits heute über die dazu notwendige Infrastruktur (Radar, Erfassung aller Kennzeichen und online-Datenabgleich) verfügen.
Oldtimer mit H-Kennzeichen sollen von dieser Neuregelung ausdrücklich ausgenommen werden, da ihr Anteil am gesamten Pkw-Bestand und ihre km-Leistung verschwindend gering sind und diese mit 191,- € jährlicher Kfz-Steuer ohnehin schon stark belastet werden.