Es dürfte ein ziemliches Missverständnis sein, dass nur weil man Teile aus den 80ern oder 90ern benutzt, ein Umbau als zeitgenössisch durchgeht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Umbau des Scheinwerfermechanismus von pneumatisch auf elektrisch beim Gutachter durchgeht. Theoretisch müsstest du nämlich nachweisen, dass es solche Umbauten zur damaligen Zeit tatsächlich gab, Wenn du Glück hast, erwischt du einen, dem es nicht auffällt. Ich empfehle aber einen aufmerksamen Blick in die Oldtimerverordnung.
Ciao
Lars