Amtliche Technische Daten für Murena 2.2

  • Hallo,


    ich wollte meinen 2.2er Murena zulassen. Kurz vor dem Ende des Vorgangs, stellte der Mann von der Zulassungsstelle fest, dass in meinen Fahrzeugbrief keine technischen Daten wie Länge, Breite und Achslast eingetragen waren. Da der Typenschlüssel nach den ersten 3 Stellen nur noch Nullen enthielt, gäbe es auch keine Daten im Zentralregister. Ich würde ein Technisches Datenblatt von TÜV benötigen. Dann kam zufällig der Amtsleiter vorbei und bestand auf einer Vollabnahme. Meine Werkstatt meint, je mehr Infos ich ranschaffen kann, desto billiger wird es. Folgende Dinge würden mir helfen:
    Kopie eines Fahrzeugscheins
    Technisches Datenblatt vom TÜV
    Mein Murena ist von 1982
    Fahrzeugbrief Code zu 2: 3128
    Fahrzeugbrief Code zu D.2 mit Prüfziffer: 317 00000


    Vielen Dank vorab

  • Hallo MMMM,


    zunächst mein Beileid zu Deinem Problem.


    Wie bei Corona scheinen hier aller Beteiligten am Rad zu drehen.


    Zum Typschlüssel: Relevant sind ohnehin nur die ersten 3 Ziffern. Das sieht man auch an der Abfrage bei Online Katalogen.


    Mit Herstellerschlüssel 3128 und Typschlüssel 317 ist das ein ganz normaler Murena 2.2. Damit bist Du gar richtig gut dran. Bei vielen Wagen ist der Typschlüssel bei einer Neuerstellung des Briefs genullt worden und das geht auch.


    Mit etwas gesunden Menschenverstand sollte eine Kopie eines Briefs eines vergleichbaren Wagens vollkommen ausreichen, um die fehlenden Daten zu ergänzen.


    Ich selber habe nur den 1.6er und kann daher leider nicht konkret weiter helfen. Aber frag doch mal freundlich bei Roland (Nick hier im Forum: RoPro) an, er kann Dir wohl sogar die ABE für genau Deinen Wagen besorgen. (@ Roland: Dieser Hinweis ist hoffentlich ok?!)


    Ansonsten sehe ich von Dir 4 Beiträge, alles Fragen. Für einen Einsteiger nicht weiter verwunderlich, aber eine kurze Vorstellung hier im Forum wäre auch ganz nett.


    Gruß Horst

  • hallo Martin,


    scheinbar hast du nun schon alles... ansonsten
    Info an mich

    PG

  • Ich kann von meiner Zulassung des Bagheera berichten, dass bei der Vollabnahme dem Prüfer völlig eine Briefkopie eines in der Typbezeichnung der VIN gleichen Fahrzeuges ausreichte. Vielleicht den TÜV Prüfer einfach mal fragen.


    Das TÜV Datenblatt kostet und dauert.


    Ich drücke die Daumen, dass in den nächsten Tagen TÜV und Zulassungsstelle überhaupt noch tätig sind.


    Beste Grüße, Bernhard

    • Offizieller Beitrag

    Ich melde mich mal zu Wort, um ein wenig aufzuklären...


    Ich gehe mal davon aus, der Murena hat einen deutschen Brief und ist länger als 7 Jahre abgemeldet. Wenn das so ist, benötigst du eh eine so genannte Vollabnahme/Vollgutachten (nach §21 StVZO). Welche für dein Fahrzeug irgendwann schon einmal (schlampig) durchgeführt wurde. Entweder weil der Brief verloren gegangen ist, oder weil das Fahrzeug importiert wurde.


    Das dafür erforderliche Datenblatt kostet beim TÜV-SÜD 130,- Euro und dauert etwa 2 bis 3 Werktage...


    Ansonsten hätte ich zwar die vollständige ABE für alle Murena, welche man theoretisch als Arbeitsgrundlage nehmen könnte... aber da es sich bei deinem scheinbar um keine deutsche Version handelt, ist diese ABE für dein Fahrzeug nicht gültig. Das könntest du anhand dem Typenschild (rechte Radhausschale) mal überprüfen. Ist da ein Aufkleber mit "ABE Nr. C013..." ist's ein deutscher Murena... wenn nicht, dann ist es ein Ausländer... äh... tschuldigung... Migrant.


    Also Datenblattstelle... z.B. TÜV-SÜD ( https://www.tuvsud.com/de-de/b…ldtimer-datenblattservice ) und dann zum Sachverständigen deines Vertrauens (geht in West-Deutschland nur beim TÜV und nicht bei den anderen Prüforganisationen).


    Eine Briefkopie von einem anderen Fahrzeug hilft (wenn's offiziell läuft) überhaupt nichts ;)


    LG Roland

  • Ich melde mich mal zu Wort, um ein wenig aufzuklären...


    Ich gehe mal davon aus, der Murena hat einen deutschen Brief und ist länger als 7 Jahre abgemeldet. Wenn das so ist, benötigst du eh eine so genannte Vollabnahme/Vollgutachten (nach §21 StVZO).
    ...


    Hallo Roland,


    ich melde mich mal zu Wort um etwas zu berichtigen ...


    Die 7 Jahre und dann ist der Brief ungültig und daher Vollabnahme (§21) war ein mal.
    So habe ich meinen Bag in 2017 nach weit mehr als 7 Jahren Ruhe mit einer Hauptuntersuchung (übrigens ohne 20 % Zuschlag wegen Überziehen und in Folge "erhöhtem" Prüfaufwand) beim TÜV Bayern wieder auf die Straße gebracht.


    Ansonsten gehe ich auch von einem deutschen Brief aus, so dass das vergleichbar ist. Wieso da einige relevante Daten fehlen ist mir aber schleierhaft. Weiter ist das doch auch eher eine Frage der Zulassungsstelle, da diese den neuen Brief (Zulassungsbescheinigung) ausstellt. Vielleicht wäre mit denen zu klären, ob eine Kopie eines vergleichbaren Briefs oder Deine ABE dafür ausreicht.


    Die "normale" Hauptuntersuchung sollte der TÜV oder Dekra oder ... doch sogar auch ganz ohne Brief machen können?


    Gruß Horst

  • Hallo, ich kenne mich nicht aus mit ein ABE, was ist das genau?
    Meine S hat damals in Deutschland herumgefahren und ich such noch immer seine historiek.
    wann möglich hore ich es Gern.


    Leider dürfen wir hier momentan nicht mit unser Murena S herumfahren für Spaß.
    Ministerium hat‘s verboten weil nur notwendige Fahrten dürfen getan.
    Auch die „Belgischen Oldtimerverein“ fragt kein Ausflüge zu tun um auch kein andere Menschen
    unser Hobby negativ beeinflussen zu lassen.


    Liebe Grüße aus Belgien und bleib auch allen gesund.
    Guido

    • Offizieller Beitrag

    Die 7 Jahre und dann ist der Brief ungültig und daher Vollabnahme (§21) war ein mal.
    So habe ich meinen Bag in 2017 nach weit mehr als 7 Jahren Ruhe mit einer Hauptuntersuchung (übrigens ohne 20 % Zuschlag wegen Überziehen und in Folge "erhöhtem" Prüfaufwand) beim TÜV Bayern wieder auf die Straße gebracht.


    Sorry... dann muss ich dich berichtigen ;)


    Sein Fahrzeug ist, wie er geschrieben hat, "ausgenullt" daher wurde der Murena mal per Einzelbetriebserlaubnis in Deutschland in Verkehr gebracht. Da gibt es keine "normale" Wiederzulassung, wenn er länger als 7 Jahre abgemeldet war, wenn nicht entweder eine Datenbestätigung, eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung der Zulassungsbehörde vorgelegt werden kann.
    Siehe §21 StVZO ;)


    Liebe Grüße,


    Roland

    • Offizieller Beitrag

    Die "normale" Hauptuntersuchung sollte der TÜV oder Dekra oder ... doch sogar auch ganz ohne Brief machen können?


    So ganz ohne alles nicht... aber mit nem alten Brief, egal ob deutscher oder ausländischer, selbstverständlich....verkauft wird ihm das gerne... löst aber nicht sein Problem ;)

    • Offizieller Beitrag

    Weiter ist das doch auch eher eine Frage der Zulassungsstelle, da diese den neuen Brief (Zulassungsbescheinigung) ausstellt. Vielleicht wäre mit denen zu klären, ob eine Kopie eines vergleichbaren Briefs oder Deine ABE dafür ausreicht.


    Das hat die Zulassungsstelle ihm ja schon gesagt, was sie von ihm möchte: Vollabnahme (und das ist in seinem Fall die "normale" Prozedur) ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich kenne mich nicht aus mit ein ABE, was ist das genau?


    ABE = Allgemeine Betriebs-Erlaubnis, ist im Prinzip die Bestätigung vom Kraftfahrtbundesamt, dass ein Fahrzeug den nationalen Vorschriften entspricht und daher in Deutschland zugelassen werden kann. Das gab's bis 2009. Neuere Fahrzeuge haben eine EG-Betriebserlaubnis.


  • Sorry... dann muss ich dich berichtigen ;)


    Sein Fahrzeug ist, wie er geschrieben hat, "ausgenullt" ...


    Hallo Roland,


    der Typschlüssel ist doch gar nicht komplett ausgenullt.


    MMMM schrieb "Da der Typenschlüssel nach den ersten 3 Stellen nur noch Nullen enthielt, gäbe es auch keine Daten im Zentralregister. ..."


    Genau die gleiche Situation hatte und hat mein Renault 19 Cabrio. Beim Kauf in 2004 hatte dieses bereits den zweiten Kfz-Brief mit Hersteller Typschlüssel 3004 und Typ Schlüssel 681 000. Ich wurde ganz normal als weiterer Halter eingetragen und im Jahre 2007 habe ich bei der Zulassungsstelle ohne Probleme eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhalten, wobei die Nullen im Typschlüssel gar noch mehr geworden sind. Da steht jetzt 68100000. Es kann höchstens sein, dass ich eine kleine Extra-Gebühr zahlen musste, weil die Daten nicht direkt im Rechner der Zulassungsstelle vorhanden waren sondern vom bisherigen Kfz-Brief übernommen werden mussten.


    Hier müsste also die gleiche Situation vorliegen, nur dass hier eben noch die fehlenden Daten zu ergänzen sind. Und diese Unvollständigkeit ist ja wohl durch die vorausgehende Zulassungsstelle zu verantworten, die den Kfz-Brief ausgestellt hat. Nur gegenüber Behörden gibt wohl keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche.


    Gruß Horst

    • Offizieller Beitrag

    nur dass hier eben noch die fehlenden Daten zu ergänzen sind


    Genau das ist ja das Problem. Die Zulassungsstelle ergänzt nicht einfach so. Die Zulassungsstelle "ergänzt" anhand eines Gutachtens eines aaS (bzw. aaSmT oder aaSmB) und der benötigt dafür ein Fahrgestellnummer bezogenes Datenblatt des Herstellers (gibt's für den Murena nicht) oder ein Datenblatt einer Datenblattstelle.


    Ich verstehe das Problem nicht wirklich... außer es soll wohl mal wieder nix kosten ;)

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