Youngtimer-Zulassung für Murena?

  • Hallo Murena-Fans,
    hat jemand von euch Erfahrung mit Oldtimer-/Youngtimer-Zulassung eines Murena bzw. ist das überhaupt möglich.
    Soweit mir bekannt, gibt es keinen Kat für den Murena und die KFZ-Steuer ist mittlerweile schon empfindlich teuer geworden.
    mein Murena: 2,2l, Bj. '81 Fleischmann F2-Umbau
    Im voraus schönen Dank.





    :matratypen

  • Hallo Leute, wegen dem sogenannten roten Dauerkennzeichen und auch möglicher Youngtimer-Zulassung hatte ich heute eine Gesprächsrunde mit Vertretern einer Versicherung.


    Innerhalb von 3 Tagen werden die Angebote für MCD-Mitglieder verfügbar sein und im Mitgliederbereich abrufbar.


    Nur so viel im Voraus:


    Murena ist als Youngtimer versicherbar, Haftpflicht im Jahr um 65 Euro.
    Vorraussetzung: Alter des Halters min. 25 Jahre und ein Alltagsauto muß im Alltagsbetrieb auf ihn zugelassen sein.


  • Antwort bzw. zusätzliche Fragen:
    Meine Frage galt haupsächlich der Zulassung (evtl. KFZ-Steuer sparen).
    Welche Auflagen gibt es beim Betrieb mit roter Dauernummer bzw. Youngtimerzulassung?
    Wie hoch ist dann die KFZ-Steuer jährlich?


    :murena front


  • Hallo Roman,


    die Angaben sind nach meinem Informationstand in Ordnung, jedoch gelten Diese nicht für Fleischmann - Umbauten oder sonstigen umgebauten Murenas bzw. vom original abweichenden Veränderungen an den Autos.


    Ich mache nun schon seit Anfang des Jahres damit herum meinen Murena F3 als Youngtimer bei den Versicherern unterzubringen. Jedoch nur Absagen werden mir erteilt. Die Aussage zeitgenössischer Umbau ist nicht relevant.


    Sollte jedoch jemand eine Versicherung kennen die auch Fleischmann - Umbauten versichert wäre ich danbar wenn ich diese Info erhalten würde.


    Gruß Frank

  • Ups,


    ich seh gerade hier bin ich ne Antwort schuldig geblieben! sorry!


    Zuerst zur Frage von Manfred:


    Die 07er Nummer wird einmal pauschal versteuert, soweit ich weiß in gleicher Höhe wie bei der Oldtimerzulassung, das sind um die 200 Euro.


    Eine Youngtimerzulassung gibt es in diesem Sinne nicht, die Versicherung, die wir mit der Zürich vereinbart haben, geht von einem Alter des Fahrzeugs von 20 Jahren aus, eine extra Zulassung gibts nicht, so daß sich an der Steuersituation leider nichts ändert; das liegt aber an der Gesetzeslage und hat mit der Versicherung nichts zu tun.


    Wobei wor schon ansatzlos bei Franks Frage sind:


    Maßgeblich für die Versicherungskonditionen die wir für die MCD Mitglieder ausgehandelt haben sind ausschließlich die im MCD-Mitgliederbereich genannten Voraussetzungen. Da ist es also unerheblich, ob das Fahrzeug ein originaler Murena ist, oder ein Fleischmann-Umbau.


    Falls Du also MCD-Mitglied bist, Frank, kannst Du mich auch mal am Abend anrufen, ich erklär Dir dann gerne die Vorgehensweise. ( Ich kann`s leider wegen fehlender ergänzender Angaben bei Deiner Anmeldung nicht erkennen... )


    Gruß


    Roman


  • Hallo Roman,


    sorry, habe mich gerade wieder neu anmelden müßen, den irgendwie bin ich aus dem Profil gelöscht worden.


    Ich werde umgehend meine Daten ergänzen.


    Gruß Frank


  • Hallo Roman,


    ich bin noch kein MCD Mitglieder. Würde mich jedoch gerne mit Dir mal darüber unterhalten. Kannst Du mir Deine Telefonummer mailen ?


    Gruß Frank

  • Hallo Manfred!


    Hallo Frank!


    Ich habe zwar nur einen "normalen" 2.2er mit einem roten 07er Dauerkennzeichen, aber ich bin gerade mit einem Freund dabei seinen murena 2.2 F3, mit weiteren Karosserieänderungen, auf ein 07 er Kennzeichen laufen zu lassen. Die TÜV-Hürde ist bereits genommen, der freundliche Herr vom TüV hatte nichts einzuwenden. Bei der Zulassungsstelle läuft im Moment noch die KBA-Anfrage (wurde bei meiner Zulassung nicht gemacht) aber das sollte auch klar gehen, da die Zulassungsstelle sich das Fahrzeug nicht mehr ansieht, das hat bereits ja der TÜV gemacht und per Formblatt seinen Segen dazu gegeben. Die KBA Anfrage sollte eigentlich diese oder spätestens nächste Woche kommen, dann wissen wir mehr.
    Was die Versicherung angeht ist selbstverständlich (wenn Ihr Clubmitglieder seid) die Empfehlung von Roman anzunehmen und das Auto über den Club zu versichern.
    Was die Fahrten mit dem 07 er Kennzeichen betrifft, so ist ein Fahrtenbuch zu führen und das Fahrzeug darf nicht im Alltagsbetrieb gefahren werden... Wenn Euch das interessiert dann fragt nochmal nach, dann bekommt Ihr noch weitere Informationen!


    Gruß


    wheel :murena front

    murena 2.2, Bj.83

    Djet V, Bj.66

    Gebietsvertretung Bayern

    Matra Club Deutschland e.V.

  • Hier mal ein Auszug aus dem Zuteilungsschreiben der Stadt Bochum:


    Folgende Bedingungen und Auflagen sind zu beachten:
    1 Das Kennzeichen darf nur benutzt werden für:
    a) Prüfungsfahrten: Fahrten anläßlich der Prüfung eines Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Fahrzeugverkehr.
    b) Überführungsfahrten: Fahrten, die hauptsächlich der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen.
    c) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen. Nicht aber Fahrten gegen Vergütung zur Benutzung des fahrzeugs.
    d) Veranstaltungen: Fahrten, die der Teilnahme an Veranstaltungen zur Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.


    TÜV muss bei der Antragsstellung nicht mehr vorhanden sein. Lt einem Gerichtsurteil sind die roten Youngtimerkennzeichen wie die alten Überführungskennzeichen zu handhaben. D.h. der Fahrer steht für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ein, und muss dies auch unterschreiben (ist ein wenig unsinnig, weil jeder Autofahrer sowieso für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich ist - TÜV hin oder her). Viele Kommunen ignorieren dieses Urteil und verlangen weiterhin TÜV, was rechtlich jedoch m.E. nicht mehr akzeptabel ist.
    Umbauten werden normalerweise nicht akzeptiert! Deshalb, lieber wheel, glaube ich nicht, dass dein Umbau akzeptiert wird. Das hat nämlich nichts mit dem TÜV zu tun, sondern mit den zusätzlichen Eintragungen im Fahzeugbrief, die überprüft werden. Allerdings haben die Beamten hier Ermessensspielräume (so sollte das obligatorische Aufstellfenster eigentlich kein Problem sein). Trotzdem, viel Glück!
    Lars

  • Hallo Lars!


    Danke für Deine Ausführungen über die Benutzung des 07 er Kennzeichens. Wie alle Regelungen sind diese natürlich auch "dehnbar". Es wird einen sicherlich keiner anhalten wenn man am Sonntag nachmittag eine Fahrt zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs macht. Andererseits ist es natürlich tunlichst zu unterlassen abends vor die Disco oder unter der Woche zum Supermarkt zu fahren...


    Nur zur Info noch Lars: Es fahren bereits murena F3 Umbauten mit roter 07er Kennzeichen im MCD. vom Ausstellfenster war bis jetzt noch keine Rede. ?(
    Was das H-Kennzeichen angeht ist klar, daß es da Probleme geben wird.
    Warten wir´s also ab, mein Bekannter mit dem F3 sollte diese oder nächste Woche Bescheid bekommen...:auto

    murena 2.2, Bj.83

    Djet V, Bj.66

    Gebietsvertretung Bayern

    Matra Club Deutschland e.V.

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