Mein Ranchoimport aus Frankreich

  • Hallo Zusammen,


    nach vielen Jahren Pause ist meine Suche nach einem Rancho wieder aufgelebt.


    Eine Frage vorab: Wenn ich einen Wagen aus Frankreich holen möchte, was brauche ich hier für die Zulassung ? Reichen die französischen Papiere (Carte Grise) + Kaufvertrag oder Rechnung aus und benötige ich die französischen Kennzeichen ? Was ist mit Anbauteilen wie z. B. einer Anhängerkupplung, müssen dafür Papiere dabei sein ?


    Sorry für die vielen Fragen nach all den Jahren meiner ruhigen Forenkennung, im Normalfall beteilige ich mich schon mehr an Forengeschehen, was ich aber dann auch ändern werde.


    Grüße und schon mal vielen Dank für die eine oder andere Antwort zu diesem Kultauto.


    Grüße,


    Ulrich

  • Hallo,


    ich bin mittlerweile fündig geworden, es müssen die Papiere mit passenden Nummernschildern sein, zusätzlich ist natürlich die Tüv-Vollabnahme zu machen.
    Für die nicht vorhandene "EG-Übereinstimmungserklärung (COC)" ist ein Vollgutachen eines Sachverständigen nötig.


    Nicht ganz einfach aber machbar.


    Grüße,


    Ulrich

    • Offizieller Beitrag

    COC wird beim Rancho eher schwierig... Falls TÜV etc. keine Daten hat, müsste man ein FIN-bezogenes Datenblatt vom Hersteller holen... wird auch eher schwierig.
    Also am Besten mit allem was Du vom Fzg. hast zum nächsten (etwas größeren) TÜV und mal recherchieren lassen. In den Französischen Papieren sind nicht alle Angaben enthalten, die für die Zulassung in Deutschland erforderlich sind.


    Oder mein Angebot: Scann die Unterlagen ein und mail sie mir zu. Ich kann dann auf der Arbeit mal in den alten Ordnern suchen... Datenblätter/Gutachten von Ranchos sind eigentlich ausreichend vorhanden.


    LG Roland

  • Hallo Roland,


    danke für die Infos und auf das nette Angebot gehe ich gerne ein.


    Ich wollte mir ohnehin die französischen Papiere vorab als Scan senden lassen, bisher habe ich nur die Fahrgestellnummer.


    ich melde mich wieder wenn ich die Unterlagen habe.


    Grüsse,


    Ulrich

  • Hallo Roland und Kris,


    die Carte Grise habe ich inzwischen als Scan bekommen und an die Email-Adresse gesandt, vielen Dank schon einmal.


    Kris, die Tips sind ebenfalls sehr wertvoll für mich, ich werde die Einzelheiten beim Rancho nachprüfen, wenn er da ist. Glücklicherweise habe ich einen sehr guten Freund, der sowohl Sachverständiger als auch KFZ-Meister mit eigener Werkstatt ist, sonst hätte ich mich auf dieses Abendteuer nicht eingelassen.


    Die eine oder andere Überraschung wird es bei diesem Auto sicher noch geben, dafür ist der Wagen eben einfach schon zu alt. Drückt mir die Daumen dass soweit alles klappt.


    Grüße,


    Ulrich

  • ...
    - ggf. keine abschaltung der NSL bei fernlicht-betrieb
    - ggf. keine automatik-gurte auf der rückbank
    usw.
    ...


    Hallo Kris,


    diese beiden letzten Punkte Deiner Aufzählung kann ich nicht ganz nachvollziehen.


    Warum sollte die Nebelschlussleuchte bei Fernlicht abgeschaltet werden müssen?


    In §35d der StVZO http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php steht:

    Zitat

    (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.


    Ich lese das so: Bei jeglichem Fahrlicht, also auch Fernlicht. (Auch wenn das wenig Sinn macht mit Fernlicht durch die Nacht zu brettern und dabei die NSL an zu haben. Alternativ bei richtigem Nebel macht das Fernlicht keinen Sinn, weil man sich selber blendet.)


    Und bei den Gurten meintest Du wohl die Gurte als solche, aber keine Automatikgurte, weil die Automatik nicht gefordert ist, statische Gurte tun es auch und je nach Baujahr sogar 2-Punktgurte.


    Weiter sind Gurte auf den Rücksitzen erst seit 1. Mai 1979 Pflicht. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge ist mir nicht bekannt. Hier kommt es also auf die Erstzulassung des Ranchos an, ob er überhaupt hinten Gurte braucht.


    Mein Wunsch zur Nebelschlussleuchte wäre übrigens folgender: Entweder schaltet sich die NSL beim Überschreiten von 50 km/h von alleine ab oder das Kfz fährt nicht schneller als 50 km/h solange die NSL (noch) eingeschaltet ist. Beide Vorschläge würde die zugehörige Vorschrift der StVO technisch umsetzen und die NSL Blender bei normalen Sichtverhältnissen gäbe es nicht mehr. (Beide Vorschläge wären bei aktuellen Fahrzeugen durch etwas Software im Steuergerät leicht realisierbar. VW hat mit etwas Software viel mehr erreicht.)

  • Und bei Oldtimern, bei denen ab Werk vor dem 1.4.1970 keine Gurte bzw. Befestigungspunkte gesetzt wurden,
    gibt es auch keine Nachrüstpflicht ! Auch wenn ich das für reichlich schräg halte.


    Ab 1.1.2006 haben aber zumindest Kinder unter 3 Jahren dann nichts mehr im Oldi zu suchen,
    warum nur Kinder ist mir schleierhaft. Man stirbt auch als Erwachener und bereits bei 30km/h
    kann der Gurt lebensrettend sein.


    Ich behaupte, dass man das in jedem Oldi nachrüsten könnte, hier nimmt man das m.E.
    mit dem "H" zu genau. Ich habe es selbst schon in einem Ford A gesehen, mit "H"


    Ich habs jedenfalls getan und hab trotzdem ein "H" bei den Wagen bekommen.


    Das mit den Automatikgurten höre ich auch zum Ersten mal, aber man lernt ja nie aus.


    Uwe

  • ...
    Ab 1.1.2006 haben aber zumindest Kinder unter 3 Jahren dann nichts mehr im Oldi zu suchen,
    warum nur Kinder ist mir schleierhaft. Man stirbt auch als Erwachener und bereits bei 30km/h
    kann der Gurt lebensrettend sein.


    Bei Kindern unter 3 Jahren geht es fast um ein ganzes Leben, beim Erwachsenen dagegen nur noch um die "Restlaufzeit". Rentner müssten nach dieser Logik gar ganz ohne Gurt fahren dürfen. =O


    Im Ernst: Diese Vorschrift war mir neu. Was es nicht all für Vorschriften gibt und was man alles wissen soll. Da hat man eine "richtigen" Oldtimer, also vor 1970 ohne Gurte, darf diesen auch so fahren und muss aber wissen, dass man damit keine Kleinkinder mitnehmen darf.


    Eine Nachrüstung ohne konstruktiv vorgesehene Befestigungspunkte mag wohl in den meisten Fällen (etwas?) besser als nichts sein, aber dennoch recht schwach sein.

    • Offizieller Beitrag

    ch lese das so: Bei jeglichem Fahrlicht, also auch Fernlicht. (Auch wenn das wenig Sinn macht mit Fernlicht durch die Nacht zu brettern und dabei die NSL an zu haben. Alternativ bei richtigem Nebel macht das Fernlicht keinen Sinn, weil man sich selber blendet.)


    Kurz gesagt: Die Nebelschlussleuchte(n) dürfen nicht alleine leuchten.


    Aber warum macht ihr euch denn so viele Gedanken über etwas, was kein einziger unserer Matras braucht??? (NSL erst ab 1.1.90 Pflicht)


    LG, Roland

  • ...
    Aber warum macht ihr euch denn so viele Gedanken über etwas, was kein einziger unserer Matras braucht??? (NSL erst ab 1.1.90 Pflicht)


    LG, Roland


    Hallo Roland,


    jein. Das braucht keiner unserer Matras, insbesondere bei der heutigen eher Schön Wetter Verwendung. (Mal abgesehen von Marcel, der den Matra dem Alltagsbetreieb aussetzt.)


    Aber was vorhanden ist, muss richtig funktionieren. Also wenn dieser Rancho hier aus Frankreich eine Nebelschlussleuchte hat, dann muss sie entsprechend den hiesigen Vorschriften arbeiten.


    Und mit meiner Anmerkung ging es mir im wesentlichen um die fragwürdige Aussage, dass die NSL sich bei Fernlicht abschlalten muss. Das macht mein 2014er Renault Megane auch nicht und der Murena macht das zwar so, aber wahrscheinlich nur deshalb, weil der Saft für die NSL einfach vom Abblendlicht abgezweigt wird. (Würde man am Murena Nebelscheinwerfer anbauen (aber wo?, bitte nicht!) müsste man für den Betrieb der Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht (Eigenblendung!) die Nebelschlussleuchte umverdrahten.)


    Gruß Horst

    • Offizieller Beitrag

    Und mit meiner Anmerkung ging es mir im wesentlichen um die fragwürdige Aussage, dass die NSL sich bei Fernlicht abschlalten muss.


    Hallo Horst,
    das wäre totaler Blödsinn und ist auch nie so. Die NSL muss nur bei Licht aus und bei Anhängerbetrieb abschalten, bzw. auf den Anhänger umschalten, wenn der eine NSL hat.


    (Würde man am Murena Nebelscheinwerfer anbauen (aber wo?, bitte nicht!) müsste man für den Betrieb der Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht (Eigenblendung!) die Nebelschlussleuchte umverdrahten.)


    Das verstehe ich nicht... Eigenblendung durch Nebelscheinwerfer ?( Da müssen die aber etwas falsch montiert sein :thumbup:
    Der Murena hat doch Nebelscheinwerfer!


    LG, Roland

  • Hallo Roland,
    Murena hat keine Nebelscheinwerfer von Haus aus. ( außer hinten das Rote)
    Die Zusatzscheinwerfer sind bei eingeklappten Scheinwerfer Lichthupe.
    Bei ausgefahrenen Hauptscheinwerfer und Abblendlicht eingeschaltet, auch Lichthupe.
    Bei eingeschalteten Fernlicht, auch Lichthupe und wenn der Schalter der Zusatzlampen eingeschaltet ist,
    brennen die Zusatzlampen auch wenn das Fernlicht eingeschaltet ist. ( Zusatzfernlicht)
    So ist die normale Schaltung, wenn sie nicht modifiziert wurde.
    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Murena hat keine Nebelscheinwerfer von Haus aus.


    Hallo Peter,
    weiß ich doch :saint: ich meinte es nur so, weil die ja wie Nebelscheinwerfer positioniert sind und es auch jeder denkt, der's nicht kennt. Steht sogar oft in Anzeigen bei den bekannten Portalen bei der Zusatzausstattung. Daran erkennt man ob der Käufer Murena-Fan ist oder nur Händler. Das Symbol auf'm Schalter verrät ja die wahre Funktion.


    LG, Roland


  • Hallo Roland,


    bei der Fernlichtfrage sind wir uns einig. Das hatte Kris gepostet und inzwischen den Beitrag gelöscht. Mein Teilzitat dazu steht aber noch weiter oben.


    Und mit der Eigenblendung meine ich das Beleuchten des Nebels mit den eigenen Abblendlichtern, so dass man dann eine hell erleuchtete Nebelwand vor sich hat. Da macht es bei starken Nebel Sinn mit nur Standlicht und Nebelscheinwerfer aber eben ohne blendendes Abblendlicht zu fahren. In dieser Konstellation muss die Nebelschlussleuchte dann natürlich auch leuchten können. (und darf sie nach der Vorschrift ja auch)


    Und dass der Murena keine Nebelschienwerfer hat, hat Peter ja auch schon erläutert.


    Gruß Horst

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