Matra Bagheera Dach entfernen

  • Hallo ins Forum!

    Ich möchte mich mit einer Frage Euch wenden: Hat jemand einen Tipp, wie man das GFK-Dach am Bagheera möglichst schadfrei entfernen kann? Ich hatte im Netz einen Beitrag über eine Restauration gelesen, bei dem der Rahmen, auf dem das Dach liegt, von unten erwärmt wurde "bis der alte Klebstoff anfängt zu knacken". Kann man das so machen und reicht dafür eine Heißluftpistole aus?


    Kurz zum Hintergrund: Ich selbst fahre einen Murena. Der ist ganz gut in Schuss. 2021 habe ich mit einem Freund einen Bagheera gekauft um ihn zu restaurieren. Leider hatten wir keine Ahnung was uns erwartet. Schnell stellten wir fest dass es sich bei dem Wagen um eine Rostlaube handelt. In diesem Jahr habe ich einen Verkäufer gefunden, der uns eine schon gut geschweißte Bagheera-Karosserie verkauft hat. Er hatte sein Projekt aus familiären Gründen aufgegeben. Für den Neuaufbau soll das Dach von der Rostlaube runter...


    Bagheera-Besitzer kennen ja die Dimensionen der Rostausbreitung ihrem Fahrzeug. Als Beleg füge ich Euch einige Bilder von meinem Projekt bei. =O

  • Zunächst mein Beileid zu dem Fehlkauf, beim Bagheera aber leider fast normal.


    Wenn du genug Zeit hast, einfach abwarten bis der Rest des Chassis aus dem Dach rausgerostet ist.


    Im Ernst: Das Erwärmen klingt schon gut, aber ob dafür eine eine Heißluftpistole reicht? Ohne eine eigene Erfahrung dazu zu haben, soll es mit einem Induktionsgerät gut funktionieren. Das hat im Gegensatz zur Heißluft auch den Vorteil, dass es durch die Induktion primär das Metall (sofern noch vorhanden) und eben nicht das GfK erwärmt.

  • Hallo Ihr Zwei,

    vielen Dank für Eure Hinweise! Ich horche mich mal nach einem Induktionsgerät um. Ansonsten probieren wir vorsichtig mit einer Heißluftpistole. Viel kann ja nicht mehr kaputt gehen.


    Übrigens: wir haben noch einen Bagheera. Baujahr 1977 in einem schönen Grün! Leider ohne Papiere. Den haben wir in der Nähe von Magdeburg aus einer Scheune gezogen. Jetzt steht er erst einmal unangetastet in unserer Scheune. ;)

  • Heißluftpistole geht schon locker bis 600 Grad

    Das ist schon richtig, gilt aber nur für einen recht kleinen Bereich ohne nennenswerte Wärmeableitung,


    Hier muss aber das Blech in einem relativ großen Bereich erwärmt werden, dafür dürften dabei aber so 100 bis 200 °C locker ausreichen.

    Bagheera. Baujahr 1977 in einem schönen Grün

    Dem Bild nach kann das bestenfalls eine Erstzulassung in 1977 sein. Mit den kleinen Rückleuchten ist es ein Serie 1, die bis einschließlich 1976 produziert wurde.

    Dem einen Bild nach scheint er noch gut beieinander zu sein und es wäre schade ihn wegen fehlender Papiere zu schlachten.

    Ich würde mich mal erkundigen, ob das mit

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass die Fahrgestellnummer nicht als gestohlen gemeldet ist

    und

    - Einzelabnahme unter Vorlage von Kopien der Papiere eines gleichartigen Fahrzeugs

    möglich ist.

    Falls der Wagen den 1,4 l Motor mit 2 Doppelvergasern hat, könnte ich die Papiere von meinem dafür kopieren und zur Verfügung stellen.

  • Hallo MM16_Franken,


    vielen Dank für Deine Unterstützung! Ich werde am 17.11. wieder bei meinem Kumpel in Mecklenburg sein. Dann mache ich ein paar Bilder von dem Grünen und stelle sie hier ein.


    Den Kauf hatte ich damals dummerweise ohne Kaufvertrag abgewickelt. Bargeld bei Abholung. Der Verkäufer sagte mir dass der Brief irgendwo sei und er mal nachschaut. Leider hat er sich danach nicht mehr gemeldet. Auch nicht, als ich ihm einen Kaufvertrag per Einschreiben gesendet hatte. Da hatte ich dann auch Lehrgeld bezahlt.

  • Ein fehlender Brief ist nicht unbedingt das Problem. Den kann man bei der Zulassungsstelle aufbieten lassen, wenn sich herausstellt, dass der Wagen nicht gestohlen wurde bzw. jemand Rechtsansprüche anmeldet (sehr unwahrscheinlich) wird ein Ersatzbrief (oder korrekter: Zulassungsbescheinigung II) ausgestellt.

    Uns ist auch einmal ein Brief verschütt gegangen und wir sind so vorgegangen.

    Dazu benötigten wir nur dies (ne, ich bin kein Münchener, aber auch in D´f war es ein solches Formular.)


    Bei den Daten könnte die von Horst angebotene Kopie schon reichen im schlimmsten Fall TÜV-Süd kontaktieren, die haben eine ziemlich große Datenbank.


    Alles Gute


    Michael

  • Ganz so einfach ist es nicht.

    Wenn ein gültiger und nicht entwerteter Brief existiert, dann ist der Eigentümer des Fahrzeugs derjenige, der den Brief hat. Unabhängig davon, wer den Wagen hat.


    Man kann also nicht einfach so einen neuen Brief beantragen. Die Zulassungsstelle würde darauf bestehen, dass der existierende Brief zur Anmeldung genutzt wird und in diesem Fall gelingt eine Anmeldung nur, wenn ihr den Brief vom Vorbesitzer bekommt, oder dieser euch in einem Schreiben bestätigt, dass er den Brief nicht mehr findet und euch den Wagen verkauft hat und dass dieser auch nicht gestohlen wurde.

    Falls der Eigentümer des Briefs auf Stur schaltet und euch weder den gültigen Brief noch eine Erklärung ausstellt, dass der Bag nicht von ihm als gestohlen gemeldet wurde, habt ihr kaum eine Chance, den wieder an zu melden.


    Ich hatte vor über 20 Jahren eine ähnliche Erfahrung gemacht.

    Ich hatte damals einen 1.6er Murena bei einem Bosch-Dienst gesehen und angefragt, was mit dem Murena wäre. Dort hat man mir mitgeteilt, dass der Murena repariert wurde (Zündung). Der Kunde hat die Reparaturkosten jedoch nicht zahlen können, sodass der Murena letztendlich einige Jahre dort auf dem Hof stand und nie abgeholt wurde.

    Ich konnte den Murena dann vom Bosch-Dienst günstig kaufen, da der Eigentümer dem Bosch-Dienst sagte. dass sie mit dem Fahrzeug machen können, was sie wollen, der Brief bleibt aber bei ihm.

    Ich war jetzt zwar Besitzer des Murena, der Eigentümer des Fahrzeugs war jedoch der Herr mit dem Brief.

    Ich habe Kontakt zum Eigentümer aufgenommen und angefragt, ob ich den Brief haben könnte. Er wollte mir den Brief tatsächlich für eine horrende Summe verkaufen. Ich habe abgelehnt. Der Brief existiert noch und da ich weder diesen, noch eine Erklärung oder einen Kaufvertrag des Eigentümers hatte war es letztendlich unmöglich, den Murena wieder auf die Straße zu bringen. Ich habe den Murena an einen Freund weiter gegeben, dort steht er seitdem in einer Scheune unberührt rum. Technisch und optisch ok.


    Ich betone, dass es durchaus sein kann, dass sich im Laufe der Jahre hier gesetzlich was geändert hat und man solche Fahrzeuge trotzdem wieder anmelden kann, das war jedoch der Stand der Dinge vor einigen Jahren.

  • Der Verkäufer sagte mir dass der Brief irgendwo sei und er mal nachschaut. Leider hat er sich danach nicht mehr gemeldet.

    Du kennst den Verkäufer und weißt, wo er wohnt? Dann hast du doch einen Ansatzpunkt, da würde ich noch einmal beginnen.

    Den haben wir in der Nähe von Magdeburg aus einer Scheune gezogen.

    Wir? Du hast für diesen Vorgang einen Zeugen? "In der Nähe von Magdeburg" ist doch auch nicht aus der Welt und selbst wenn man noch einmal hinfahren müsste, wäre der Stress über die Behörden sicher nicht einfacher.

    Unter Umständen gibt es einen einfachen Grund für das Nichtmelden des Verkäufers und du findest dennoch Hilfe in Form von Verwandten oder wenigstens Leuten, die davon wissen. Ein solches Auto ist doch keine Massenware, irgendwer wird dazu doch etwas sagen können. Das lohnt sich natürlich nur, wenn es der Zustand des Fahrzeuges sinnvoll erscheinen lässt und das Ziel der Arbeiten ein fahrbarer Oldtimer ist. Ansonsten hast du 'nur' Ersatzteile.


    Bei dem Dach würde ich mechanisch vorgehen. So wie der Rest des Fahrzeuges aussieht, kann ich mir schlecht vorstellen, daß die Klebestellen noch sonderlich gut sind. Eine Heißluftpistone sollte da hilfreich sein und müsst sicher kaum mehr maximale Leistung erbringen. Beim Murena beispielsweise habe ich des Öfteren gelesen, daß ausgerechnet am Dach der Kleber versagt.

  • Zur Aufbietung des KFZ-Briefes gibt es auch noch etwas hochoffizielles vom KBA.


    Seitens des Besitzes des Briefes und der tatsächlichen Eigentümerschaft gibt es tatsächlich einige juristische Spitzfindigkeiten:

    "In welchen Fällen ist die Aushändigung einer Ersatz-ZB II ungerechtfertigt? Wie bereits erwähnt, wird der Besitzer der ZB II als derjenige angesehen, der über das Fahrzeug verfügen darf. Nicht in jedem Fall ist jedoch der Verfügungsberechtigte, selbst wenn er als Halter registriert ist, auch der Eigentümer des Fahrzeugs." s. beigefügten Link.


    Problematisch ist in diesem Fall in der Tat der eigentliche Eigentumsnachweis, da ein Kaufvertrag fehlt.

    Wenn der Wagen jedoch per Handschlag veräußert wurde und es gibt Zeugen, wäre selbst dies ein möglicher Weg. Denn es wäre ja schon höchst seltsam, wenn der eigentliche Eigentürmer tatenlos zusehen würde, wie Dritte sein Fahrzeug einfach abtransportieren... Hier müsste eigentlich § 854 & § 855, bzw. § 929 BGB Anwendung finden, aber ich bin kein Jurist.


    Sie auch hier.


    Der Fall von Marcel ist hier deutlich verzwickter, da der Wagen ja quasi als Pfand von der Werkstatt einbehalten wurde. Aber auch hier wäre es möglich, auch mittels Hilfe der Werkstatt, den Wagen wieder in den Verkehr zu bringen. Es muss nur hinreichend bewiesen werden, dass der Vorbesitzer seine Eigentumsrechte an dem Fahrzeug aufgegeben hat und diese dann dadurch an die Werkstatt übergegangen sind. Wie gesagt, der Brief ist nicht zwingend der Eigentumsnachweis.

  • Nachtrag:

    Ich war am Wochenende in Kaufbeuren und habe dort mit einem Werkstatteigentümer über den Fall gesprochen, der bereits mehrfach ähnliches erlebt hat.

    Es gibt für euch die Möglichkeit einen neuen Brief zu bekommen, auch ohne Kaufvertrag und auch ohne die Einwilligung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des vorherigen Eigentümers.

    Hierfür geht ihr zur Zulassungsstelle mit allen möglichen Unterlagen zu dem Fahrzeug, also auch Prospekten usw...

    Wie Michael bereits erwähnt hat, muss ein Zeuge dabei sein, der den Kauf des Matras bezeugt.

    Jetzt das entscheidende: Ihr dürft nichts vom Brief erwähnen, schon gar nicht, dass der Verkäufer des Matras diesen noch hat, sonst ist es so, wie ich es oben bereits geschildert habe. Die Zulassungsstelle würde darauf bestehen, dass sich der Verkäufer und Eigentümer des Briefs um den Sachverhalt kümmert. Wie bereits erwähnt bekommt ihr den Brief nie neu ausgestellt, solange der Eigentümer diesen noch hat und nicht raus geben will.

    Ihr müsst der Zulassungsstelle versichern, dass ihr den Brief bekommen und ihr den verloren habt.

    Zusammen mit der Aussage des Zeugen beim Kauf per Handschlag findet dann folgendes Prozedere statt: Die Zulassungsstelle schaltet ein öffentliches Inserat, in dem ein möglicher Eigentümer aufgefordert wird, seine Besitzansprüche geltend zu machen. Meldet sich der Eigentümer des Briefs nicht innerhalb von 4 Wochen, wird euch ein neuer Brief ausgestellt und zugesandt. Damit könnt ihr den Wagen dann neu zu lassen.

    Die Werkstatt, die ich am WE besucht hatte, schilderte mit glaubwürdig den Ablauf so, da in 3 Fällen es so abgelaufen ist. Jeweils ein Audi A6, ein alter BMW und ein Fendt Traktor.

    Nochmals die Kurzfassung:

    1. Zur Zulassungsstelle mit allen möglichen Unterlagen

    2. Mit Zeuge bestätigen, dass der Wagen per Handschlag gekauft wurde

    3. Ihr habt den Brief verloren

    4. Zulassungsstelle versucht, den Brief in 4 Wochen ausfindig zu machen

    5. Meldet sich niemand, bekommt ihr einen neuen Brief


    Gruß Marcel

  • Dennoch würde ich als Erstes den Versuch unternehmen, mit dem Verkäufer noch einmal Kontakt aufzunehmen. Die Originalpapier zu bekommen, ist auf jeden Fall noch einen Versuch wert. Eventuell eine sinnvolle Möglichkeit wäre ebenfalls, beispielsweise Herrn Eckert zu kontaktieren. Der betreibt schließlich eine Kanzlei sowie einen Onlineauftritt und kann sicher Hinweise geben ... bevor es kostet. Auch beim ADAC (und sicher andere Automobilclubs) bekommt man diesbezüglich Beratung und das Kraftfahrt-Bundesamt hat ebenfalls eine Email-Adresse.

    Eine Falschaussage gegenüber einer Behörde halte ich nicht für den besten Ratschlag. Spätestens bei: "... kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird." kann das leicht nach hinten losgehen.


    Berliner69

    Wie läuft es mit dem Dach? Schon eine "Lösung" gefunden?

  • Hallo ins Forum und danke an Euch alle für die vielen Hinweise! Besonders an Marcel, Michael und LM! Der Link von Michael zum Dokument des KBA war sehr hilfreich sowie der letzte Kommentar von Marcel.


    Ich das auch schon einmal mit dem Bootsanhänger unseres Rudervereins durch. Wir hatten weder den Fahrzeugbrief noch einen Fahrzeugschein. In rund 20 Jahren Nutzung war alles verlorengegangen. Von der Zulassungsstelle in Berlin bekam ich den Hinweis, eine eidesstattliche Erklärung zum Verlust der Papiere zu erstellen, die der Vereinsvorsitzende unterschreibt. Damit und einem Foto vom Typenschild des Anhängers bin ich dann noch einmal zur Zulassungsstelle getrabt. Mit etwas Wartezeit und einer kleinen Gebühr bekam ich die neuen Dokumente dann ausgehändigt.


    Zur Frage von LM wie läuft es mit dem Dach? In den letzten Wochen haben wir nicht weitergebaut. Das Auto steht ja in MVP und von mir zu Hause sind es immer 200 km hin und 200 zurück. :rolleyes: Am kommenden Freitag soll es weitergehen. Mal schauen...


    Viele Grüße

    Ulf

  • Hallo ins Forum,

    letzte Woche war ich für einen Nachmittag in MVP um an meiner Rostlaube weiterzuschrauben. Da ich nicht so viel Zeit hatte, habe ich mich um den Ausbau des Kabelbaumes und des Lenkgetriebes gekümmert. Das Dach ist also noch drauf. Anbei drei Bilder von dem grünen Bagheera ohne Brief. Er steht erst einmal trocken in einer Scheune, mit einer Plane abgedeckt.

    Viele Grüße

    Ulf

  • Das ist auf jeden Fall eine große Aufgabe, wird eine umfangreiche Arbeit und ich hoffe auf viele interessante Bilder. Hoffentlich hältst du durch, das könnte/sollte ein schönes Fahrzeug werden.

    Viel Erfolg!! Und natürlich Spaß ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!